Übersicht Pflegesätze gültig seit dem 1. Februar 2024
Der Eigenanteil (nach Zuschüssen der Pflegekasse), den Sie zu zahlen haben, setzt sich wie unten aufgeführt zusammen.
Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse (neben den Zuschüssen) mit einem weiteren Leistungszuschlag an den Pflegekosten, um den Eigenanteil zu reduzieren. Dieser berechnet sich nach der Dauer des Aufenthalts in einer stationären Pflegeeinrichtung. Seit dem 01.01.2024 beträgt der Zuschlag mindestens 15 Prozent der Summe von EEE und Ausbildungsumlage und wird von uns bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Eigenanteil aufzubringen, gibt es in vielen Fällen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialhilfeträger.
Pflegesätze für Pflegegrade 2–5
[in Euro] | pro Tag | pro Monat * |
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Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für Pflegeleistungen | 54,52 | 1.658,50 |
Unterkunft | 17,68 | 537,83 |
Verpflegung | 11,79 | 358,65 |
Investitionskosten | 26,90 | 818,30 |
Ausbildungsumlage nach PflBG | 3,79 | 115,29 |
Ihr Eigenanteil ** | 114,68 | 3.488,57 ** |
* 30,42 Berechnungstage, Rundungsdifferenzen möglich
** Abzüglich Leistungszuschlag je nach Aufenthaltsdauer in einer stationären Pflegeeinrichtung, mindestens 15% von EEE plus Ausbildungsumlage = 266,06 Euro
Hilfsbedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig und können sich in der Regel noch gut selbst versorgen und ihren Alltag in vielen Bereichen ohne fremde Hilfe bewältigen. Wünschen Sie mit Pflegegrad 1 dennoch einen Platz in einem Pflegeheim, so zahlen Sie die Kosten für die kompletten stationären Pflegeleistungen, die Ausbildungsumlage, für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten fast allein. Sie können lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro dafür anrechnen.
Gerne beraten wir Sie individuell. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, unter Telefon 0 61 96 – 88 28 0 oder per Email an unsere Hausleiterin Gordana Petrova unter Gordana.Petrova@projectcare.de